Vorteile des Datenschutz-Generators gegenĂŒber kostenpflichtigen Abo-Modellen
Es gibt andere Generatoren fĂŒr DatenschutzerklĂ€rungen, die kostenpflichtige Abonnements mit automatischen Aktualisierungen per Plugin, Website-Scans und in manchen FĂ€llen mit einem âAbmahnschutz” anbieten.
Wir werden manchmal gefragt, warum wir diese Funktionen nicht zur VerfĂŒgung stellen.
Der Grund ist einfach: Diese Funktionen sind heutzutage in den meisten FĂ€llen ĂŒberflĂŒssig. Vielmehr zahlen Sie doppelt oder gar fĂŒr Leistungen, die Sie nicht benötigen.
Wir erlĂ€utern nachfolgend, warum und erlĂ€utern zunĂ€chst den gröĂten Nachteil der Abo-Modelle â die zeitliche NutzungsbeschrĂ€nkung.
Dauerhaftes, statt bloà ein zeitlich beschrÀnktes Nutzungsrecht
Bei den meisten Anbietern dĂŒrfen Sie die DatenschutzerklĂ€rung nur so lange nutzen, wie Sie die laufenden AbogebĂŒhren bezahlen. KĂŒndigen Sie ein Abo, dann haben Sie keine DatenschutzerklĂ€rung und mĂŒssen eine neue DatenschutzerklĂ€rung erwerben.
Bei uns erwerben Sie dagegen das Recht, die generierte DatenschutzerklĂ€rung beliebig lange zu nutzen. Das heiĂt, wenn Sie in den nĂ€chsten fĂŒnf Jahren keine Ănderung vornehmen mĂŒssen, zahlen Sie einmalig nur 99,90 Euro statt rund 500 Euro (ausgehend davon, dass ein Abo denselben Betrag kostet).
Auch der Vorteil einer Website-Scanfunktion hat sich mit der Opt-In-Pflicht fĂŒr Marketing-Cookies weitestgehend erledigt.
Cookie-Opt-In-Verfahren ersetzen Updates von DatenschutzerklÀrungen
Datenschutzhinweise sind in Angaben zu den Cookies und die ĂŒbrigen Datenschutzhinweise zu differenzieren (Verarbeitung von Kundendaten, Messenger, CRM-Systeme, generelle Hinweise zu Cookies, Widerrufs- und Nutzerrechte etc.).
Die Hinweise zu den verwendeten Cookies mĂŒssen immer aktuell sein. Allerdings werden die Details zu Cookies heutzutage in den Cookie-Opt-In-Bannern angegeben. Die können Sie manuell eintragen oder Tools wie Cookiebot.com nutzen, die Ihre Website auf eingesetzte Cookies scannen und Ihr Opt-In-Banner aktualisieren.
Die eigentliche DatenschutzerklĂ€rung mĂŒssen Sie dagegen gar nicht so hĂ€ufig Ă€ndern.
DatenschutzerklÀrungen werden meistens manuell angepasst
Anders als die Angaben zu Cookies werden die ĂŒbrigen Datenschutzhinweise nach unserer Erfahrung aus ĂŒber 13 Jahren Beratung im Datenschutz eher selten angepasst (im Schnitt alle zwei Jahre und dann hĂ€ufig nur im kleineren Umfang).
DatenschutzerklĂ€rungen werden aktualisiert, wenn sich z. B. die Postadressen oder Kontaktdaten Ă€ndern, neue Leistungen (Onlineshop o. Ă.) oder ein neues CRM-System implementiert werden. Das sind alles Ănderungen, die ein Website-Scan im Regelfall nicht erkennt. Sie mĂŒssen auch bei automatischen Updates per Plugin manuell vorgenommen werden.
Daher finden wir, dass Sie fĂŒr Updates nur dann bezahlen sollten, wenn Sie sie wirklich benötigen.
Transparenz und Kontrolle ĂŒber Updatekosten
Kleinere Ănderungen, wie z. B. der Postadresse, können Sie im Zweifel auch manuell vornehmen. Dazu brauchen Sie kein laufendes Abo mit einer Updatefunktion.
Wenn Sie gröĂere Updates planen und weitere Module aufnehmen möchten (z. B. einen Onlineshop), dann können Sie Ihre gespeicherten Eingaben bei uns hochladen und Ă€ndern. Das ist sechs Monate kostenlos möglich.
Das heiĂt, Sie haben keine laufenden Kosten fĂŒr Updates, die Sie nicht benötigen und die volle Kostenkontrolle. Dieser Vorteil wird auch nicht durch einen âAbmahnschutz” aufgewogen.
Bietet ein âAbmahnschutz” wirklich einen Vorteil?
Manche Anbieter bewerben Ihre Abonnements mit einem âAbmahnschutz”. Dabei wird hĂ€ufig der unzutreffende Eindruck eines umfassenden Abmahnschutzes vermittelt.
In Wirklichkeit beschrĂ€nkt sich der âAbmahnschutz” laut dem âKleingedruckten” auf die Richtigkeit der bereitgestellten Formulierungen. Wenn Sie dagegen z. B. Kundendaten datenschutzwidrig verarbeiten oder ihre Kontaktdaten falsch angeben, hilft Ihnen ein solcher Schutz nicht.
UnabhĂ€ngig davon, dass uns kein Fall bekannt ist, in dem Formulierungen abgemahnt wurden, können Sie unseren Formulierungen vertrauen. Sie werden von Datenschutzexperten (unter Hinzuziehung anderer Spezialist*innen, z. B. im Arbeitsrecht) erstellt und in der Beratungspraxis verwendet. Das heiĂt, Sie erhalten echte Anwaltstexte aus der Praxis.
Falls Sie darĂŒber hinaus eine verbindliche Beratung mit Anwaltshaftung benötigen, stehen wir gerne zu Ihrer VerfĂŒgung und prĂŒfen Ihre Verarbeitungsprozesse oder unterstĂŒtzen Sie bei der Erstellung individueller Datenschutzhinweise.
Fazit: AbogebĂŒhren und Abmahnschutz sind fĂŒr die meisten Kunden unnötig
Sie erwerben bei uns das Recht, Ihre DatenschutzerklĂ€rung unbeschrĂ€nkt lange zu nutzen und zahlen keine laufenden GebĂŒhren fĂŒr Leistungen, die Sie nicht benötigen. Laufende Updates werden nach unserer Ansicht allenfalls fĂŒr Cookies benötigt und dann sollten Sie ein Cookie-Opt-In-Tool, wie z. B. den Cookiebot, nutzen. Auch der Abmahnschutz vermittelt nur den Eindruck eines umfassenden Schutzes, ist in der Praxis aber oft wirkungs- und nutzlos.
SelbstverstĂ€ndlich kommt es immer auf Ihre individuellen Anforderungen und die einzelnen Angebote und deren Spezifikationen an. Sie sollten aber prĂŒfen, ob sich ein Abonnement-Modell fĂŒr Sie wirklich lohnt. Nach unserer Erfahrung ist das in der Regel nicht der Fall.
Vorteile Datenschutz-Generator.de
- Sie erwerben die generierte DatenschutzerklÀrung ohne zeitliche NutzungsbeschrÀnkung und nicht lediglich ein beschrÀnktes Nutzungsrecht.
- Sie können sechs Monate lang unseren Generator fĂŒr Updates nutzen, danach nur, wenn Bedarf besteht, eine neue Lizenz erwerben.
- Sie können Ihre DatenschutzerklÀrung auch manuell anpassen.
- Sie zahlen nicht doppelt fĂŒr Updates, die schon Ihr Cookie-Opt-In-Tool durchfĂŒhrt.
- Sie erhalten echte Anwaltstexte, die von Datenschutz- und anderen Spezialist*innen formuliert und von diesen selbst genutzt werden.